Grundversorgung
Mitteilung nach § 36 Abs. 2 EnWG
Als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung sind wir nach § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, erstmals zum 30.09.2006 mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet in der Musterstadt die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Erdgas versorgt. Wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ist durch § 3 Nr. 22 EnWG bestimmt. Nach Auswertung der uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unserem Netzgebiet im Jahr 2020 das Unternehmen Stadtwerke Musterstadt GmbH Grundversorger für die Medien Strom und Erdgas ist.