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Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang

Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten in unserem Versorgungsgebiet den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind in diesem Bereich die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom hinterlegt.

Netznutzungsvertrag

Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom) 

Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-13-042)

Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Preisblätter erfolgt im Bereich "Netzzugang / Entgelte".

Netzentgelte

Konzessionsabgabe

Für Konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.

Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV 1,45  ct/kWh
Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV 0,62  ct/kWh
Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 KAV 0,12  ct/kWh

Geltende Netzentgelte

Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrade) bereits berücksichtigen.

Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50% der HT-Wirkarbeit (in kW/h) übersteigt.

Sonderfall

Arbeits- und Leistungswerte von Netzanschlusspunkten einer Spannungsebene, die in einer niedrigeren Spannungsebene gemessen werden, werden zum Ausgleich von Transformationsverlusten mit einem individuellen Korrekturfaktor beaufschlagt. Die korrigierten Leistungs- und Arbeitswerte sind Grundlage für die Abrechnung.

Beim Vorliegen solcher Zählpunkte wird der Korrekturfaktor dem Netznutzer schriftlich mitgeteilt.

Verlustausgleich

Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten bereits abgegolten.

Preise für Abweichungen von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen)

Die Preisermittlung und –veröffentlichung für MeMi Strom erfolgt seit Januar 2016 vom BDEW.

Es gelten die genannten Nettopreise

Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind gerundet.

Hochlastzeitfenster