Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten in unserem Versorgungsgebiet den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz.
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG sind in diesem Bereich die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom hinterlegt.
Netznutzungsvertrag
Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Standardvertrag gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-13-042)
- Netznutzungsvertrag pdf 0.2MB
Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Preisblätter erfolgt im Bereich "Netzzugang / Entgelte".
- Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber pdf 0.2MB
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch pdf 0.2MB
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) pdf 0.2MB
Netzentgelte
- Netzentgelte 20XX pdf 0.2MB
- Netzentgelte 20XY pdf 0.2MB
Konzessionsabgabe
Für Konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Gemeinde.
Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV | 1,45 | ct/kWh |
Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV | 0,62 | ct/kWh |
Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 KAV | 0,12 | ct/kWh |
Geltende Netzentgelte
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrade) bereits berücksichtigen.
- Netzentgelte 20XX pdf 0.2MB
Monatlich wird nur der Teil der Blindarbeit berechnet, der 50% der HT-Wirkarbeit (in kW/h) übersteigt.
Sonderfall
Arbeits- und Leistungswerte von Netzanschlusspunkten einer Spannungsebene, die in einer niedrigeren Spannungsebene gemessen werden, werden zum Ausgleich von Transformationsverlusten mit einem individuellen Korrekturfaktor beaufschlagt. Die korrigierten Leistungs- und Arbeitswerte sind Grundlage für die Abrechnung.
Beim Vorliegen solcher Zählpunkte wird der Korrekturfaktor dem Netznutzer schriftlich mitgeteilt.
Verlustausgleich
Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten bereits abgegolten.
Preise für Abweichungen von der Jahresprognosemenge (Mehr-/Mindermengen)
Die Preisermittlung und –veröffentlichung für MeMi Strom erfolgt seit Januar 2016 vom BDEW.
Es gelten die genannten Nettopreise
Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind gerundet.
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster für das Jahr 20XX pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster für das Jahr 20XY pdf 0.2MB